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  • 16. Sep. 2010

    Besonders bei Ehescheidungen oder Erbfällen sind grundsätzlich gütliche Einigungen zwischen den Parteien anzustreben. Vor allem Ehescheidungsverfahren sind oft extrem emotional belastet, da oft weit zurückliegende Kränkungen und emotionale Verletzungen eine große Rolle spielen. Liebe kann in Hass umschlagen.

    Beides sind die wohl stärksten Gefühle im Menschen und können eine Ehescheidung leicht in einen Rosenkrieg münden lassen. Anwälte im Bereich des Familienrechts sind generell vom Gericht angehalten deeskalierend auf ihre Kleinten zu wirken. Fachkundiger Sachverstand und Kenntnis der rechtlichen Lage im Zusammenhang mit notwendigem emotoinalen Einfühlungsvermögen und sozialer Kompetenz sollen die Auseinandersetzung nach Möglichkeit auf eine sachliche Ebene führen. [...]

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